Im Rahmen der Zeitarbeit (Arbeitnehmerüberlassung) schließen Sie mit uns einen festen Arbeitsvertrag gemäß Ihrer persönlichen Qualifikation und auf Grundlage eines iGZ-Tarifvertrages sowie gesetzlicher Bestimmungen. Neben der tariflichen Vergütung können weitere, übertarifliche Leistungen vereinbart werden, abhängig von Ihrer Qualifikation und Ihren Arbeitseinsätzen.
Bei uns gilt laufendes Tarifrecht, Sie genießen vollen arbeits- und sozialrechtlichen Schutz, wie bei jedem herkömmlichen Beschäftigungsverhältnis auch. Sie, als unser Mitarbeiter, sind für unsere Kunden tätig, um einen erhöhten Personalbedarf in saisonalen Spitzenzeiten (z. Bsp. Weihnachten oder Ostern), bei Großaufträgen oder Ausfällen durch Krankheit und Urlaub im jeweiligen Unternehmen zu überbrücken.